Kostenerstattung bei den österreichischen Krankenkassen

Hier habe ich die wichtigsten Eckpunkte zusammengestellt wie du zur Teilerstattung deiner Kosten bei mir als Wahltherapeut kommst. 

Hier zuerst ein paar Fakten:

  • in Österreich gibt es fünf verschiedene Sozialversicherungsträger ("Kassen")
  • der Dachverband "Österreichische Sozialversicherung" steht über diesen und hat eine übergeordnete Funktion
  • die Tarife die rückerstattet werden variieren bei den einzelnen Kassen
  • die Honorare von Wahltherapeuten und -ärzten unterliegen keinen tariflichen Regelungen
  • die Versicherungen erstatten in der Regel 80% der von den gesetzlich festgelegten Leistungen - und zwar so wie sie bewilligt wurden (Position und Dauer)
  • die meisten Privatversicherungen erstatten für gewerbliche und Heilmassagen einen den gesamten oder einen großen Teil

Hier eine Übersicht für die relevanten Leistungen (Stand: 1/2024):

Leistung

ÖGK

SVS

bvaeb

KFA

Manuelle Heilmassage 10(15)min

10min - €5,40,-

15min - €5,31,-

10min - €5,40,-

15min - €5,00,-

Manuelle Heilmassage 20min

20min - €10,60,-

-

20min - €10,70,-

-

Für Details zu den Tarifen (=Quelle für die Tabelle oben) findest du hier die Links der jeweiligen Kassen:

ÖGK - PDF-Dokument

SVS - PDF-Dokument

BVAEB - PDF-Dokument

KFA - PDF-Dokument

Wichtig ist es, die Begriffe Heilmassage (Verordnung vom Arzt und Kassenerstattung) und Gewerbliche Massage zu unterscheiden. Dazu habe ich einen Beitrag zu den Begrifflichkeiten Massage - Heilmassage erstellt.

Ablauf

  1. Bei bestehenden akuten Beschwerden, wie es bei so gut wie allen meine Patienten und Patientinnen der Fall ist, stellt der Hausarzt oder Fachärztin eine Verordnung zur HEILMASSAGE aus.
  2. Diese kannst du bei deiner Krankenkasse zur “chefärztlichen Bewilligung” per email, Brief, App (bereits bei den meisten Kassen möglich) oder persönlich vor unserem Termin einreichen. Mit Handysignatur sehr einfach über meinesv.at. Für die ÖGK ist diese Bewilligungspflicht bis Juni 2025 vorläufig nicht nötig.
  3. Meine Rechnungen begleichst du mit mir nach den einzelnen Einheiten in bar.
  4. Danach (z.B. einer Serie von vier Einheiten) reichst du die Rechnungen mit der Bewilligung auf dem selben Wege wi bei Punkt 2 ein.
  5. Die Kassa erstattet ihren Teil wie bewilligt (also z.B. vier Einheiten zu 20min Heilmassage).
  6. Mit einer Privatversicherung reichst du die restlichen Kosten dort ein. Was und wieviel diese erstattet hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Häufig wird bei Heilmassagen der gesamte Restbetrag (d.h. abzüglich der Kassenrefundierung) erstattet. D.h. vorher abklären ist ratsam 😉

SVS Gesundheitshunderter

Der Gesundheitshunderter ist eine super Gelegenheit! Als SVS -Versicherte*r kannst du am einmal jährlich eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen ("Programm selbstständig gesund"). Wenn du diese gemacht hast, kannst du einmal jährlich bei der SVS den "Gesundheitshunderter" per Post oder über ein online-Formular der SVS anfordern. Damit kannst du (ab einem Gesamtbetrag von €150,-) Rechnungen von "gesundheitsfördernden Maßnahmen" (d.h. ohne Verordnung) wie meinen einreichen (persönlich oder online ).

Aktuelle Information 2024: Der Gesamtbetrag von €150,- ist (zumindest vorläufig) nicht verpflichtend.

Steuerlich absetzbar

Heilmassagen (also mit ärztlicher Verordnung) zählen zu Krankheitskosten und können somit als außergewöhnliche Belastungen gerechnet abgesetzt werden --> Finanzministerium - Außergewöhnliche Belastungen

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